psychologische praxis
  tobias von legat

kassenärztliche und private praxis


 Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten von Psychotherapie im Umfang der Psychotherapierichtlinien.

Bei Privatkassen und der Beihilfe muss die Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit dem Therapeuten und dem Kostenträger abgeklärt werden